Über uns

Neuer Vorstand im Förderverein für berufliche Fortbildung Biberach (FbF)

Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung vom FbF, die am 12. Mai 2021 stattfand, wurden Herr Dr. Stefan Brand
( Fa.Vollmer-Werke GmbH Biberach)  als Vorsitzender und Herr Axel Wille  (ebenfalls Fa. Vollmer-Werke GmbH Biberach) als Schatzmeister aus der Vorstandschaft verabschiedet.

Herr Dr. Brand stellte sein Amt als Vorsitzender nach 15 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit  zur Verfügung. Er war damit in der Geschichte des FbF der am längsten amtierende Vorsitzende des FbF. Die Geschäftsführerin Renate Granacher-Buroh dankte Herrn Dr. Brand für die hervorragende Zusammenarbeit und die wichtigen Impulse, die Herr Dr. Brand in dieser Zeit im FbF gegeben hat. Die Satzung des FbF sieht vor, dass die Aufgaben des Vorstands und des Schatzmeisters mit Persönlichkeiten aus Industrie und Wirtschaft zu besetzen sind. Im Beirat des FbF sind neben den weiteren Akteuren in der Fort-und Weiterbildung viele führende Unternehmen im Landkreis und der Landkreis als Schulträger vertreten. Herr Axel Wille hatte seit 2007 das Amt des Schatzmeisters inne und konnte in seinem Bericht auch für das Geschäftsjahr 2020 die gute finanzielle Lage des FbF vorstellen.

Als Nachfolger für das Amt des Vorsitzenden wurde Herr Ottmar Weggenmann und als Schatzmeister Herr Patrick Schirmer, beide von der Fa. Handtmann GmbH & Co.KG Biberach einstimmig von der Mitgliederversammlung gewählt.


Die Mitgliederversammlung fand pandemiebedingt in hybrider Form teilweise als Videokonferenz bei der Fa. Vollmer-Werke GmbH Biberach statt.


Im Förderverein für berufliche Fortbildung FbF bieten die fünf beruflichen Schulen des Landkreises Biberach seit 1987 gemeinsam Fortbildungskurse für interessierte Privatpersonen und für Betriebe, die Ihre Mitarbeiter weiterbilden wollen an. Langjährige Erfahrung und eine breite fachliche Kompetenz der Referenten ermöglichen passgenaue Fortbildungsangebote für Gruppen und Betriebe. Der Förderverein für berufliche Fortbildung ist in seiner Struktur eine einzigartige Einrichtung in Baden-Württemberg.

Vorsitzender

  1. Vorsitzender Herr Weggenmann
  2. Vorsitzender Herr Kniese

Zweck des Vereins

  • Zweck des Vereins ist es, im Rahmen der beruflichen Bildung die Fortbildung an den beruflichen Schulen im Landkreis Biberach zu fördern.
  • Der Verein verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Zur Erreichung dieses Zweckes wird der Verein Fortbildungslehrgänge, in Abstimmung und in Kooperation mit Schulen, Schulträgern, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und Wirtschaftsunternehmen anbieten und durchführen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten fördert der Verein auch die Ausstattung der Schulen mit Maschinen und Geräten, welche für die vorgenannten Maßnahmen notwendig sind.

Aufgabe und Zusammensetzung des Beirat

Der Beirat tritt bei Bedarf zusammen; er ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens 9 Mitgliedern. Er beschließt bei einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Beirat erarbeitet das Fortbildungsprogramm des Vereins. Bei aktuellem Bedarf entscheidet er über zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen.

Zusammensetzung des Beirates

  • der Vorstand
  • der Landrat oder dessen Beauftragter
  • die Schulleiter der beruflichen Schulen, soweit sie nicht im Vorstand vertreten sind
  • ein Beauftragter der Industrie- und Handelskammer
  • ein Beauftragter der Handwerkskammer
  • der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft
  • ein Vertreter der IHK-Betriebe im Landkreis Biberach
  • ein Vertreter der Handwerksbetriebe im Landkreis Biberach
  • ein Vertreter der Volkshochschulen und den Bildungswerken im Landkreis Biberach
  • ein Vertreter der Gewerkschaften aus dem Landkreis Biberach

Verwendung der Mittel des Vereins

  • Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • Die Kassenführung und die Rechnungsführung des Vereins obliegen dem Schatzmeister nach den Weisungen des Vorstands. Die Kassenführung ist jährlich durch die von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer zu prüfen.

Nutzen des Vereins

  • Effiziente Nutzung der öffentlichen Einrichtungen an den beruflichen Schulen im Landkreis Biberach zur Förderung der beruflichen Fortbildung.
  • Entlastung des öffentlichen Haushalts durch zweckgebundene Rückführung der erwirtschafteten Mittel.
  • Möglichkeit des Angebotes für spezifische und ortsnahe Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen.

Angeboten werden Kurse in den Bereichen EDV, Bautechnik, Elektrotechnik, Metalltechnik, Fahrzeugtechnik, Bürotechnik, Sozialpädagogik, Naturwissenschaften, Pharmazie.