Neuer Vorstand im Förderverein für berufliche Fortbildung Biberach (FbF)
Seit 16. Mai 2023 ist Herr Christian Dreismann (Fa. Liebherr-Werk Biberach GmbH) einstimmig von der Mitgliederversammlung zum neuen Vorstand gewählt worden.
Im Förderverein für berufliche Fortbildung FbF bieten die fünf beruflichen Schulen des Landkreises Biberach seit 1987 gemeinsam Fortbildungskurse für interessierte Privatpersonen und für Betriebe, die Ihre Mitarbeiter weiterbilden wollen an. Langjährige Erfahrung und eine breite fachliche Kompetenz der Referenten ermöglichen passgenaue Fortbildungsangebote für Gruppen und Betriebe. Der Förderverein für berufliche Fortbildung ist in seiner Struktur eine einzigartige Einrichtung in Baden-Württemberg.
Vorsitzender
- Vorsitzender Herr Christian Dreismann
- Vorsitzender Herr Kniese
Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist es, im Rahmen der beruflichen Bildung dieFortbildung an den beruflichen Schulen im Landkreis Biberach zu fördern.
- Der Verein verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigeZwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlicheZwecke.
- Zur Erreichung dieses Zweckes wird der Verein Fortbildungslehrgänge, in Abstimmung und in Kooperation mit Schulen, Schulträgern, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und Wirtschaftsunternehmen anbieten und durchführen. Im Rahmenseiner Möglichkeiten fördert der Verein auch die Ausstattung der Schulen mit Maschinen und Geräten, welche für die vorgenannten Maßnahmen notwendig sind.
Aufgabe und Zusammensetzung des Beirat
Der Beirat tritt bei Bedarf zusammen; er ist beschlussfähig bei Anwesenheitvon mindestens 9 Mitgliedern. Er beschließt bei einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.Der Beirat erarbeitet das Fortbildungsprogramm des Vereins.Bei aktuellem Bedarf entscheidet er über zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen.
Zusammensetzung des Beirates
- der Vorstand
- der Landrat oder dessen Beauftragter
- die Schulleiter der beruflichen Schulen, soweit sie nicht im Vorstand vertreten sind
- ein Beauftragter der Industrie- und Handelskammer
- ein Beauftragter der Handwerkskammer
- der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft
- ein Vertreter der IHK-Betriebe im Landkreis Biberach
- ein Vertreter der Handwerksbetriebe im Landkreis Biberach
- ein Vertreter der Volkshochschulen und den Bildungswerken im Landkreis Biberach
- ein Vertreter der Gewerkschaften aus dem Landkreis Biberach
Verwendung der Mittel des Vereins
- Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Etwaige Gewinne dürfen nur für diesatzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhaltenkeine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keinesonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Die Kassenführung und die Rechnungsführung des Vereins obliegen dem Schatzmeister nach den Weisungen des Vorstands. Die Kassenführung ist jährlich durch die von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer zu prüfen.
Nutzen des Vereins
- Effiziente Nutzung der öffentlichen Einrichtungen an den beruflichenSchulen im Landkreis Biberach zur Förderung der beruflichen Fortbildung.
- Entlastung des öffentlichen Haushalts durch zweckgebundene Rückführungder erwirtschafteten Mittel.
- Möglichkeit des Angebotes für spezifische und ortsnahe Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen.
Angeboten werden Kurse in den Bereichen EDV, Bautechnik, Elektrotechnik, Metalltechnik, Fahrzeugtechnik, Bürotechnik, Sozialpädagogik, Naturwissenschaften, Pharmazie.